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Startseite > Blog > Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge: Das ist der Stand der Dinge in Deutschland

Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge: Das ist der Stand der Dinge in Deutschland

 

 

Dass Elektroautos nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel sind, wussten Sie wahrscheinlich schon, schließlich haben Sie keine (hohen) Spritkosten. Strom ist um einiges günstiger als Benzin oder Diesel, vor allem, wenn Sie Zuhause laden. Doch welche Förderprogramme gibt es derzeit und wie sieht es mit weiteren Vergünstigungen aus?

 

Fangen wir zunächst mit der guten Nachricht an: Obwohl immer noch niedriger als die Zulassungsquote bei Pkw mit Verbrennungsmotor (Benzin 46%, Diesel 28%), steigt die Zahl der neu zugelassenen Elektroautos (Electric Vehicles = EV) weiter an. So betrug der Anteil der Neuzulassungen von reiner Elektrofahrzeuge im Jahr 2020 in Deutschland laut Kraftfahrtbundesamt bereits 6,7%. Auch der Anteil der teilweise strombetriebenen Kraftfahrzeuge erhöhte sich. Hier ist 2020 sogar der größte Zuwachs an Neuzulassungen zu verzeichnen: 18,1% der KFZ hatte einen Hybridantrieb.

Wie bereits erwähnt sind die Energiekosten (Strom statt Benzin/Diesel) über Ihr Ladekabel deutlich geringer, ebenso die Wartungskosten, da es in einem EV weniger rotierende Teile gibt und beispielsweise kein Öl gewechselt werden muss.

KfW-Förderung 440/441

Eine weitere gute Nachricht sind die Förderprogramme, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verfügbar sind, sei es privat oder geschäftlich.

Der äußerst beliebte Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation für Elektrofahrzeuge ist mittlerweile, trotz Verlängerung, ausgelaufen. Das bedeutet es können keinen neuen Antrage mehr gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge werden allerdings noch bearbeitet und in der Regel bewilligt. Die Maßnahme gilt allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Bis wann genau Sie den Einbau ihrer Ladestation abgeschlossen haben müssen, können Sie der Bewilligung entnehmen.

Als Gewerbetreibender können Sie allerdings von einer ähnlich gelagerten Förderung profitieren. Mit dem Programm 441 der KfW fördert der Staat den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos mit 900€ pro Ladepunkt. Dabei ist es unerheblich ob es sich um ein Einzelunternehmen, einen Konzern oder Kommune handelt. Hauptsache ist, dass der Ladepunkt nicht öffentlich zugänglich ist. Im Fokus stehen hierbei die privaten oder dienstlichen Elektrofahrzeuge der Mitarbeiter, um auch Pendlern das Laden am Arbeitsplatz zu ermöglichen und damit die gesamte Ladeinfrastruktur zu verbessern.

Anträge können aktuell über das Portal der KfW gestellt werden.

9.000€ Umweltbonus

Noch bis zum 31.Dezember 2021 befristet gilt der verdoppelte Umweltbonus der Bundesregierung von 6.000€ in Kombination mit dem Herstelleranteil von 3.000€ für sofort verfügbare Elektrofahrzeuge gestaffelt nach dem Listenpreis und der Antriebsart.

 

Aufgrund der aktuell sehr schwierigen Liefersituation aller Hersteller, kommen sogar gebrauchte E-Fahrzeuge in den Genuss der Förderung, sofern sie bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. So muss die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 erfolgt sein, das Fahrzeug nicht mehr als 15.000km zurückgelegt haben, die Erstzulassung maximal 12 Monate betragen haben und der Kauf nicht schon einmal bezuschusst worden sein.

Antrieb

Netto-Listenpreis

Bundesanteil

Herstelleranteil

Gesamt

Vollstromer

Bis 40.000 €

6.000 €

3.000 €

9.000 €

Vollstromer

über 40.000 € bis 65.000 €

5.000 €

2.500 €

7.500 €

Plug-In-Hybrid

bis 40.000 €

4.500 €

2.250 €

6.750 €

Plug-In-Hybrid

über 40.000 € bis 65.000 €

3.750 €

1.875 €

5.625 €

 

Die Förderung orientiert sich dabei an der für neu zugelassene Vollstromer zwischen 40.000€ und 65.000€, wobei bei dem gebrauchten aufgrund des Wertverlust nur noch 80% des Listenneupreises angesetzt werden.

Steuervorteile für Elektroautos

Für neu zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge muss zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Diese Regelung gilt bis 31.Dezember 2030. Gut zu wissen: Nach einem Halterwechsel innerhalb der zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung nur für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Hybridfahrzeuge, die zusätzlich von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.

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