Haben Sie bereits gehört, dass die AFIR-Regelung in Kraft getreten ist? Diese gesetzlich festgelegten Regeln erleichtern Ihnen künftig das Fahren über lange Strecken mit Ihrem Elektroauto erheblich.
Wie Sie heute im öffentlichen Verkehr mit einer Bankkarte zahlen können, ermöglicht die neue AFIR-Gesetzgebung, dass Elektrofahrzeugfahrer an öffentlichen Ladestationen keine spezielle Ladekarte mehr benötigen, um die Ladung zu bezahlen. Dies ist jetzt auch mit einer Debit- oder Kreditkarte möglich. Zudem sind die Betreiber von Ladestationen nun verpflichtet, die Ladekosten vor Beginn der Ladesitzung transparent zu machen.
Die am 13. April 2024 in Kraft getretene AFIR-Regelung verlangt, dass Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladestationen in ganz Europa das ad-hoc-Bezahlen mit Debit- und Kreditkarten ermöglichen. Elektrofahrzeugfahrer müssen also kein spezielles Abonnement mehr abschließen, um an EV-Ladepunkten zu bezahlen.
Das ist natürlich sehr praktisch, jedoch gibt es einige Einschränkungen. Die neuen Regeln gelten vorerst nur für neu installierte Ladestationen. Ab 2027 wird die neue Regelung für alle bestehenden Ladestationen gelten, die mit einer Leistung von 50 kW oder mehr arbeiten. Für Ladegeräte mit geringerer Leistung, also die Mehrheit der öffentlich zugänglichen AC-Ladestationen, gilt diese ad-hoc-Zahlungsverpflichtung nicht.
Zentrale Zahlungspunkte sind ebenfalls erlaubt
Es ist nicht erforderlich, dass jede Ladestation mit einem eigenen Kartenleser ausgestattet wird. Ladestationen können sich auch für einen zentralen Zahlungspunkt entscheiden. Dennoch wird es für Elektrofahrzeugfahrer immer einfacher, Ladesitzungen direkt mit ihrer Bankkarte zu bezahlen, was sehr praktisch ist.
Transparente Preise
Die in Kraft getretene AFIR-Regelung umfasst auch andere Punkte. So steht darin, dass „die von den Anbietern berechneten Preise angemessen, transparent und nicht diskriminierend sein müssen“. Das bedeutet, dass Betreiber von Ladestationen vor Beginn einer Ladesitzung die Kosten klar ausweisen müssen. Es dürfen keine versteckten Kosten anfallen. Der Preis muss transparent dargestellt werden, einschließlich der E-Roaming-Gebühren und anderer Kosten, die vom Anbieter verrechnet werden.
Alle 60 Kilometer eine Schnellladestation
In den kommenden Jahren wird die AFIR-Regelung noch weitere positive Auswirkungen haben, insbesondere für Elektrofahrzeugfahrer. Entlang des TEN-T-Schnellstraßennetzes (Trans-European Transport Network) wird es ab Ende 2025 alle 60 Kilometer eine Schnellladestation geben, mit Ladepunkten, die mindestens 150 kW leisten. Bei Lkw-Ladepunkten wird eine Mindestleistung von 350 kW erforderlich sein. Insbesondere in anderen europäischen Ländern, wo es derzeit noch erhebliche Lücken im Schnellladenetz gibt, wird dies dazu beitragen, dass Elektrofahrzeugfahrer viel sorgenfreier unterwegs sein können. Reichweitenangst wird damit auf Urlaubsreisen immer mehr der Vergangenheit angehören. Zudem müssen an den betreffenden Ladestationen Informationen über die Verfügbarkeit von Ladepunkten, die berechneten Kosten und die erwarteten Wartezeiten angezeigt werden.