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Startseite > Blog > Aufladen in einer Wohnanlage: Was ist mit Eigentümergemeinschaft?

Aufladen in einer Wohnanlage: Was ist mit Eigentümergemeinschaft?

 

Die Installation einer Ladestation in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses mag wie ein Kinderspiel erscheinen, aber die Realität ist viel komplizierter. In den meisten Fällen ist die Eigentümergemeinschaft dagegen, wobei die Angst vor Bränden und die Aufteilung der Kosten oft eine große Rolle spielen. Es ist daher klug, einen guten Plan für einen längeren Zeitraum zu machen. Dies kann für alle Beteiligten viel Klarheit schaffen. Im Rahmen der SEEH-Regelung können 75 % der Kosten für die Inanspruchnahme eines Sachverständigen bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR zurückgefordert werden.

 

In diesem Bereich besteht ein großer Bedarf an Klarheit, da immer mehr Menschen auf ein Elektrofahrzeug umsteigen. In unserem Land sind etwa 1,2 Millionen Haushalte Teil einer Eigentümergemeinschaft, es handelt sich also um ein ziemlich großes Thema.

 

Neue Vorschriften

Die Regierung arbeitet auch intensiv an neuen Vorschriften, die am 1. Juli 2023 in Kraft treten sollen. Dadurch wird es für Wohnungseigentümer einfacher, eine Ladestation auf ihrem eigenen Parkplatz oder auf dem Gemeinschaftsparkplatz zu installieren. Gegenwärtig ist dafür ein Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ab dem 1. Juli 2023 müssen Besitzer von Elektroautos die anderen Mitglieder nur noch darüber informieren, dass sie eine Ladestation einrichten wollen, wobei allerdings eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden müssen, z. B. in Bezug auf die Brandsicherheit.

 

Ein weiteres Problem, mit dem sich Eigentümer konfrontiert sehen, ist die Tatsache, dass andere Eigentümer sich nicht an den Kosten für das Parken und Laden von E-Fahrzeugen beteiligen wollen. Das ist natürlich logisch, wenn sie kein Elektroauto fahren, aber andererseits besteht eine gute Chance, dass sie es in Zukunft tun werden.

 

Gemeinsamer Einbau

Andererseits ist es auch logisch, dass Besitzer von E-Fahrzeugen, die in einem Wohnkomplex leben, nicht die vollen Kosten für eine Ladestation tragen wollen. Denn wenn ein anderer Bewohner später ein Elektroauto fährt, kann er oder sie diese Ladestation kostenlos nutzen. Für Eigentümergemeinschaften ist es daher sinnvoller, vorausschauend zu berechnen, wie viele Ladestationen sie in, sagen wir, fünf Jahren benötigen werden. Die gemeinsame Installation senkt letztlich die Kosten pro Ladepunkt. Und dann gibt es natürlich viele Formen der Finanzierung, wie Kauf, Mietkauf, Ratenzahlung oder Leasing, und vielleicht auch Zuschüsse für die Ladestationen.

 

Abrechnung nach Verbrauch

Und dann ist da noch die Kostenverteilung des Stromverbrauchs. Schließlich verbrauchen E-Fahrzeuge eine beträchtliche Menge an Strom. Es ist daher logisch, für ihre Nutzung Gebühren zu erheben. Es ist nicht notwendig, dies manuell zu erfassen, da es möglich ist, die Ladestationen mit Messsystemen auszustatten. Dies ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Ladestationen, so dass die Stromkosten unter allen Nutzern gerecht aufgeteilt werden können, je nachdem, was sie verbrauchen. Darüber hinaus ist es sehr einfach, später neue Nutzer hinzuzufügen, so dass die Wohnanlage für die Zukunft gerüstet ist. Denn eines ist sicher: Wir alle werden massenhaft auf E-Fahrzeuge umsteigen.

 

Furcht

Auch der Sicherheitsaspekt spielt eine große Rolle. Obwohl Untersuchungen gezeigt haben, dass E-Fahrzeuge in dieser Hinsicht viel besser abschneiden als Autos mit Verbrennungsmotoren, gibt es immer noch viele Ängste in der Bevölkerung. Das ist logisch, denn wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Feuer ausbricht, sind alle gefährdet. Das tatsächliche Risiko ist jedoch nicht so groß, da es in den Niederlanden im Durchschnitt fünf Brände pro Jahr in Tiefgaragen gibt und es bisher keinen Fall gab, bei dem ein Elektroauto oder eine Ladestation die Ursache war. Dennoch ist es eine gute Idee, dies miteinander zu besprechen

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